GEMA-Pauschalvertrag

Unser GEMA-Pauschalvertrag

Wir machen uns für Sie stark!

Mit aktuell mehr als 600 Mitgliedstanzschulen in Deutschland sind wir seit langer Zeit der größte Verband der Tanzschulbranche und somit auch erster Ansprechpartner für die Gema oder auch andere Interessensvertretungen wie die GVL. Wir verhandeln für Sie mit großem Engagement und Erfolg die Verträge, die Ihnen die Arbeit in der Tanzschule nicht nur leichter, sondern vor allem auch kostengünstiger gestalten.

Unser Gema-Team steht Ihnen mit seiner mehr als dreißigjährigen Erfahrungen sowohl beim Thema Gema-Pauschalvertrag, als auch bei der Vielzahl der tanzschulrelevanten Gema-Tarife mit Rat und Tat zur Seite.

Der GEMA-Pauschalvertrag besteht seit 1968. Im WDTU/GEMA-PV besteht gegenüber der Einzelabrechnung mit der GEMA ein nicht zu unterschätzender finanzieller Vorteil. Außerdem eine erhebliche Zeitersparnis am Schreibtisch; denn ohne PV müssen alle Kurse und Veranstaltungen mit den Umsätzen einzeln der GEMA gemeldet werden. Bei Vergessen erhöht sich die GEMA-Rechnung um einen Strafzuschlag (KK Zuschlag) in Höhe von 100%.

Was ist im Pauschalvertrag enthalten?

Mit dem WDTU/GEMA-PV sind die mechanische Musikwiedergabe in Tanzkursen sowie regelmäßige Veranstaltungen wie Tanzpartys, die in der Tanzschule stattfinden, abgegolten. Ebenfalls enthalten ist der neue GEMA-Tarif VR-Ö. Dieser regelt die Vergütung für Vervielfältigungen zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe in z. B. Tanzschulen. Mit diesem Tarif sind alle kopierten Musiktitel, die auf PCs, Laptops usw. in der Tanzschule und die, die auf den Laptops von externen Lehrern, DJs usw. gespeichert sind, abgegolten. Des Weiteren sind die GVL Ansprüche im PV enthalten.